Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB & Hausordnung

Ferienwohnungen in Schwerin / Mueß,  
bezeichnet das Online-Angebot www.das-hausamsee.de
vertreten durch Kevin Friedersdorf / Anja Müller, Mueßer Bucht 1,19063 Schwerin

Die AGBs gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen in Schwerin/Mueß.
Die Hausordnung liegt in jedem Ferienhaus (im Logbuch) aus.

Kündigungsfrist regelt sich gemäß §565 BGB.

§ 1 
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag
verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast zustandesowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

§ 2
Um die Häuser optimal auszulasten, behalten wir uns vor die Auswahl des gebuchten Hauses zu ändern. Alle Häuser sind vom Aufbau und der Einrichtung größtenteils identisch.

§ 3
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder
Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst
anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§ 4
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis
abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§ 5
Bei Reiseverhinderung muss der Mieter seine Reservierung kündigen. Folgende Stornokosten fallen an: 

ab 1 Monat vor Mietbeginn 50 % der Mietkosten 
ab 14 Tage vor Mietbeginn 90 % der Mietkosten 
ab 10 Tage vor Mietbeginn 100 % der Mietkosten 

Auch bei Nichtanreise bleibt es bei 100% der Mietkosten. Die bei der Buchung angegebene Personenzahl ist bindend. Bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Ist eine Anreise, aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, untersagt, entstehen Ihnen bei einer Stornierung keine Kosten.

§ 6
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Der komplette Betrag vorab per Überweisung zu zahlen, spätestens am Tag der Anreise. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 14
Uhr zur Verfügung. Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen wie erhöhtem Reinigungsbedarf, die Übergabe der Häuser zeitlich anzupassen. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für
den nachfolgenden Gast wiederherzurichten. Bei Missachtung der Abreisezeit ohne Absprache erheben wir eine Aufwandsentschädigung über € 150,00.

§ 7
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Stellt der Mieter bei Bezug des Mietobjektes fest, dass dieses nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich
zumelden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt. Das Sauberkeitsempfinden ist so vielseitig, wie die Menschen es sind. Um einen gleichen Standard zu wahren, behalten wir uns vor, die
Endreinigung durch unsere Reinigungskräfte selbst durchzuführen. Diese Leistung ist für jede Buchung verpflichtend.

§ 8
Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter oder Mitreisendesonstige Dritte verursacht werden, oder werden Dinge der Einrichtung entwendet kommt der Mieter dafür in voller Höhe auf. Der Mieter haftet für alle ihn begleitenden
Personen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art einschließlich PKW. Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z.B. Glasbruch, Defekt eines M.belstückes etc.), die während der Mietzeit
entstanden sind, unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat, für die dadurch entstehenden Kosten, aufzukommen. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung
wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

§ 8.1 Silvester
Aufgrund einer erhöhten Brandgefahr von reetgedeckten Häusern in der Nachbarschaft, herrscht im Umkreis von 250m ein Abbrennverbot von sämtlichen Feuerwerkskörpern und Knallern. Der Gast bzw. Hauptmieter haftet bei Verstoß und wurde durch den Vermieter
belehrt.

§ 9
Die Außenanlagen wie Garten, Steganlage, Spielplatz und Parkplatz sowie Wege, die zum Mietobjekt führen, dürfen genutzt werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10
In den Mietobjekten ist das Rauchen verboten. Mit Rücksicht auf nachfolgende Gäste, bitten wir darum, die Rauchfreiheit zu respektieren. Der Mieter akzeptiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Beim Zuwiderhandeln wird eine Vertragsstrafe von €
150,- fällig.

§ 11
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der
Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§ 12
Bankverbindung:

IBAN DE09130700240320448400 BIC: DEUTDEDBROS
Kreditinstitut: Deutsche Bank
Kontoinhaber: Kevin Friedersdorf

Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

§ 13
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 14
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt bei Bedarf, z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Das
Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Da wir nur über ein Haus für Gäste mit Tier verfügen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren
zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen und auf dem Grundstück an der Leine zu führen sind sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste
darstellen. Sollte es zu Schäden oder groben Verunreinigungen die mit erhöhtem Aufwand zu beheben sind kommen, kommt der Besitzer des Tieres dafür auf.

§ 15
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Schwerin. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
Hausordnung sind Bestandteil dieses Vertrages. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§16. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand: 08.05.2023

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